Gründerzuschuss in 2025

Gründerzuschuss beantragen – staatliche Förderung für Selbstständige

Im Folgenden erklären wir dir Schritt für Schritt, wer den Gründerzuschuss bekommt, wie hoch die Förderung ist und wie du den Antrag richtig stellst. Alles leicht verständlich und ohne Fachchinesisch.

Der Gründerzuschuss ist eine staatliche Förderung der Arbeitsagentur, die dich bei deiner Existenzgründung finanziell absichert. Er unterstützt dich dabei, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen, ohne sofort große finanzielle Sorgen zu haben. Diese Förderung ist vor allem für Menschen gedacht, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchten.

Du möchtest den Gründerzuschuss beantragen und suchst professionelle Unterstützung?

Wir helfen dir bei Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung und der optimalen Vorbereitung auf dein Gespräch bei der Arbeitsagentur.

Voraussetzungen für den Gründerzuschuss

Damit du den Gründerzuschuss beantragen kannst, musst du ein paar Bedingungen erfüllen:

  • Du beziehst aktuell Arbeitslosengeld I.
  • Zum Zeitpunkt der Gründung hast du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I. Ausnahme: Menschen mit Behinderung dürfen den Zuschuss auch mit weniger Restanspruch beantragen.
  • Du planst eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Ein Nebenerwerb reicht nicht.
  • In den letzten 24 Monaten hast du keinen Gründerzuschuss erhalten.
  • Deine Unterlagen sind vollständig: Businessplan, Finanzplan, Lebenslauf, Qualifikationen, Gewerbeanmeldung oder Meldung beim Finanzamt sowie eine Tragfähigkeitsbescheinigung.

Alle Voraussetzungen für das Förderprogramm erfüllt? Perfekt! Dann schauen wir uns jetzt an, mit wie viel finanzieller Unterstützung du rechnen kannst.

Höhe und Dauer der Förderung

Der Gründungszuschuss unterstützt dich finanziell beim Start in die Selbstständigkeit – und zwar in zwei Phasen:

Phase 1

Erste 6 Monate

Du bekommst weiterhin dein Arbeitslosengeld I und zusätzlich 300 Euro im Monat. Diese Pauschale ist gedacht für deine Sozialversicherungsbeiträge (z. B. Kranken- und Rentenversicherung).

Phase 2

Verlängerung um 9 Monate

Wenn dein Business nach den ersten sechs Monaten noch nicht genug abwirft, kannst du eine Verlängerung beantragen. Du erhältst dann weitere 300 Euro monatlich für bis zu 9 Monate. Dafür musst du zeigen, dass du weiterhin selbstständig tätig bist.

Gut zu wissen

  • Der Gründungszuschuss ist steuerfrei.
  • Du musst das Geld nicht zurückzahlen.

Muss man den Gründungszuschuss zurückzahlen?

NEIN, du musst den Gründungszuschuss nicht zurückzahlen. Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat – also Geld, das du geschenkt bekommst, um dir den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

Du bekommst diesen Zuschuss, wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein eigenes Unternehmen gründest. Die Idee dahinter: Der Staat will dich motivieren, deinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, statt Arbeitslosengeld zu beziehen.

Wichtig: Der Zuschuss ist kein Darlehen. Du musst ihn weder ganz noch teilweise zurückzahlen – auch dann nicht, wenn dein Unternehmen später keinen Erfolg hat.

Aber: Sobald du selbstständig bist und Einnahmen hast, musst du deine Gewinne versteuern. Das bedeutet: Du zahlst Steuern auf den Gewinn deines Unternehmens, nicht auf den Gründungszuschuss. Die Förderung selbst ist steuerfrei.

Zusammengefasst:

  • Gründungszuschuss = geschenktes Geld
  • Keine Rückzahlung nötig
  • Nur dein Gewinn wird versteuert, nicht die Förderung selbst

Die Antragstellung: So gehst du sicher und erfolgreich bei deinem Start up vor

Ein durchdachter Plan ist die Basis – genauso wichtig ist, dass du ihn überzeugend präsentierst und alle Anforderungen der Arbeitsagentur erfüllst. Mit den folgenden Schritten gelingt dir das zuverlässig

Vereinbare ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit

Bevor du überhaupt an den Antrag denkst, brauchst du ein erstes Gespräch mit deinem Ansprechpartner bei der Agentur. In diesem Termin präsentierst du deine Geschäftsidee, erklärst deine Motivation und zeigst, dass du vorbereitet bist.

Merke dir: Frag direkt nach einem kostenlosen Gründungscoaching. Viele Agenturen bieten das an, aber du musst aktiv danach fragen – sonst bekommst du es nicht. Mit dem Coaching erhältst du gezielte Unterstützung beim Businessplan, deiner Positionierung und deinen Finanzzahlen.

Was dir hilft: Mach vor dem Termin schon ein grobes Konzept deiner Idee. Je klarer du dich ausdrückst, desto ernster wirst du genommen.

Erstelle deinen Businessplan – dein Schlüssel zum Zuschuss

Der Businessplan ist das zentrale Dokument deines Antrags. Er zeigt, ob du realistisch geplant hast und ob dein Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll ist. Achte besonders auf:

  • Geschäftsidee: Erkläre einfach und verständlich, was du machst – ohne Marketing-Blabla.
  • Zielgruppe: Wer sind deine Kunden? Wo findest du sie? Was brauchen sie?
  • Angebot & Preise: Was verkaufst du, wie viel kostet es, und warum sind deine Preise sinnvoll?
  • Marketingstrategie: Wie kommst du an Kunden? Welche Kanäle nutzt du? Was ist dein Plan für die ersten drei Monate?
  • Finanzplanung: Zeige alle geplanten Einnahmen, Ausgaben und deine Gewinnentwicklung – für die nächsten drei Jahre.

Praktischer Vorschlag: Nutze einfache Tabellen für deine Finanzplanung. Die Agentur will sehen, dass du kein Luftschloss baust, sondern konkret geplant hast.

Hinweis: Füge auch deinen Lebenslauf und relevante Zeugnisse bei. Zeige, dass du fachlich geeignet bist.

Wenn du mehr über das Thema Businessplan wissen willst, dann Infomiere dich bei unseren Experten. 

Hol dir die Tragfähigkeitsbescheinigung

Damit dein Vorhaben als „förderwürdig“ gilt, musst du eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Diese bekommst du von einer fachkundigen Stelle, etwa:

  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Handwerkskammer (HWK)
  • Banken oder Steuerberater
  • Gründungsberater

Empfehlung: Bei einigen Stellen musst du dafür zahlen – bei uns bekommst du sie kostenlos, wenn dein Businessplan gut vorbereitet ist.

Wichtig zu wissen: Die Bescheinigung darf nicht älter als ein paar Wochen sein, wenn du den Antrag einreichst. Lass sie also zeitlich passend ausstellen.

Fülle das Antragsformular der Arbeitsagentur aus

Das Formular bekommst du direkt bei deinem Ansprechpartner oder online. Es enthält nur ein paar Seiten, aber du solltest beim Ausfüllen keine Fehler machen. Trage genau ein:

  • dein geplantes Startdatum (wichtig: mindestens 1 Tag nach Ende der Arbeitslosigkeit),
  • deine geplante Tätigkeit (kurz und konkret),
  • deine persönlichen Daten.
  • Und einige weitere Fragen

Empfehlung: Lass das Formular nach dem Ausfüllen kurz gegenlesen – kleine Formfehler führen oft zu unnötigen Verzögerungen.

Melde deine Selbstständigkeit offiziell an

Je nachdem, was du beruflich machst, läuft die Anmeldung deiner Selbstständigkeit unterschiedlich ab:

  • Freiberufler (zum Beispiel Coaches, Designer oder Texter) melden sich direkt beim Finanzamt über ELSTER an.
  • Gewerbetreibende müssen zusätzlich eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt einreichen.

Was ist der Unterschied?
Freiberufliche Tätigkeiten sind meist kreative, wissenschaftliche oder beratende Berufe. Sie gelten laut Einkommensteuergesetz als „Katalogberufe“ (z. B. Ärzte, Journalisten, Ingenieure, Künstler).
Gewerbetreibende dagegen führen ein Handels- oder Dienstleistungsunternehmen, das nicht als freier Beruf gilt (z. B. Online-Shops, Handwerksbetriebe, Eventagenturen).

Unsicher, was auf dich zutrifft?
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du freiberuflich oder gewerblich arbeitest, frag direkt beim Finanzamt, einem Steuerberater oder deinem Gründercoach. Sie können dir helfen, die richtige Einordnung zu finden und die nötigen Schritte korrekt anzugehen.

Reiche deinen vollständigen Gründungszuschuss Antrag ein

Jetzt kommt der entscheidende Schritt: Gib alle Unterlagen komplett und ordentlich bei der Agentur ab. Dazu gehören:

  • das Antragsformular
  • dein Businessplan inklusive Finanzplan
  • die Tragfähigkeitsbescheinigung
  • dein Lebenslauf
  • relevante Nachweise (Zeugnisse, Zertifikate)

Was dir hilft: Mach vorab Kopien und speichere alles digital. Wenn etwas fehlt, wirst du es schnell nachreichen müssen – besser du bist vorbereitet.

Zu beachten: Du solltest deinen Antrag möglichst vor deinem ersten Arbeitstag als Selbstständiger abgeben. Sonst riskierst du, den Zuschuss nicht zu bekommen.

Gründerzuschuss beantragen –
und jetzt mal Tacheles

Der Gründerzuschuss ist keine versteckte Schatztruhe – er liegt direkt vor dir und wartet nur darauf, gehoben zu werden. Für alle, die den Traum vom eigenen Business haben, ist das Ding ein echter Gamechanger (ja, dieses eine Buzzword darf ausnahmsweise rein).

Du bekommst finanzielle Sicherheit, damit du nicht jeden Cent dreimal umdrehen musst, während du dein Unternehmen aufbaust. Klingt gut? Wird noch besser:

Wir sind an deiner Seite – von „Ich hab da ’ne Idee“ bis „Hier ist mein Gewerbeschein“:

  • Wir bringen deinen Businessplan in Topform.
  • Wir kümmern uns um die Tragfähigkeitsbescheinigung (das Ding mit dem sperrigen Namen, das du brauchst).
  • Wir machen dich fit fürs Gespräch bei der Arbeitsagentur – keine Panik, du wirst glänzen.

Du vermeidest unnötige Fehler, sparst Zeit und Nerven und kannst dich voll auf das konzentrieren, was wirklich zählt: dein Business.

Also, was hält dich noch auf? Meld dich – wir freuen uns auf dich (und deinen inneren CEO).

FAQs

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Gründungszuschuss beantragen

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Arbeitsagentur und Auslastung. In der Regel musst du mit 2 bis 6 Wochen bis zur Entscheidung rechnen. In manchen Fällen kann es auch länger dauern, besonders wenn Unterlagen unvollständig sind oder Rückfragen bestehen.

Was kannst du tun, um die Bearbeitung zu beschleunigen?

  • Reiche alle Unterlagen vollständig ein
  • Antworte schnell auf Rückfragen der Arbeitsagentur
  • Halte telefonisch Kontakt zu deinem Sachbearbeiter

Praxis-Tipp: Plane einen zeitlichen Puffer ein. Starte nicht mit der Selbstständigkeit, bevor du die Zusage hast – sonst riskierst du die Förderung.

Welche häufigen Fehler führen zur Ablehnung?

Trotz guter Vorbereitung werden viele Anträge abgelehnt. Die häufigsten Gründe:

Unvollständige oder unrealistische Unterlagen

  • Fehlende Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Businessplan ohne konkrete Zahlen
  • Unrealistische Umsatzprognosen (zu optimistisch)
  • Keine Markt- oder Wettbewerbsanalyse

Zu wenig Restanspruch auf ALG I Wenn du zum Gründungszeitpunkt weniger als 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, wird dein Antrag abgelehnt. Plane rechtzeitig und stelle den Antrag frühzeitig.

Nebenberufliche statt hauptberufliche Selbstständigkeit Wenn die Arbeitsagentur den Eindruck hat, dass du nur nebenbei gründest, gibt es keinen Zuschuss. Zeige klar, dass du mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest.

Fehlende Eignung oder Qualifikation Wenn deine fachliche Qualifikation nicht zur Geschäftsidee passt, kann das ein Ablehnungsgrund sein. Belege deine Eignung durch Weiterbildungen, Zertifikate oder berufliche Vorerfahrung.

Schlechte Vorbereitung im Beratungsgespräch Wenn du im Gespräch unsicher wirkst, keine klaren Antworten gibst oder nicht überzeugst, sinken deine Chancen. Bereite dich intensiv vor und übe deine Präsentation.

Was passiert bei Ablehnung von einem Antrag auf Gründungszuschuss?

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Aus. Du hast folgende Möglichkeiten:

Widerspruch einlegen Du kannst innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Begründe genau, warum die Ablehnung aus deiner Sicht nicht gerechtfertigt ist. Hole dir rechtliche Unterstützung von einem Anwalt für Sozialrecht oder einer Beratungsstelle.

Überarbeitung und erneute Antragstellung Wenn dein Antrag abgelehnt wurde, weil dein Businessplan nicht überzeugend war, kannst du ihn überarbeiten und neu einreichen. Verbessere die Finanzplanung, konkretisiere die Marktanalyse und stärke die Argumentation für deine Eignung.

Alternative Fördermöglichkeiten prüfen Falls der Gründerzuschuss nicht klappt, gibt es andere Unterstützungsangebote:

  • Einstiegsgeld (für Empfänger von Bürgergeld)
  • KfW-Gründerkredite (zinsgünstige Darlehen)
  • Mikrokredite für kleine Gründungsvorhaben
  • Regionale Förderprogramme der Bundesländer

Wie funktioniert die Sozialversicherung während des Gründerzuschusses?

Während du den Gründerzuschuss erhältst, bist du nicht mehr automatisch über die Arbeitsagentur versichert. Du musst dich selbst um deine Absicherung kümmern.

Kranken- und Pflegeversicherung

Du hast die Wahl zwischen:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

  • Freiwillige Versicherung für Selbstständige
  • Beiträge richten sich nach deinem Einkommen
  • Familienversicherung ist nicht möglich, wenn du hauptberuflich selbstständig bist

Private Krankenversicherung (PKV):

  • Beiträge abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang
  • Kann günstiger sein als die GKV, besonders für junge, gesunde Gründer
  • Achtung: Rückkehr in die GKV später oft schwierig

Praxis-Tipp: Vergleiche mehrere Angebote, bevor du dich entscheidest. Die 300 Euro Pauschale vom Gründerzuschuss decken die Kosten oft nicht vollständig.

Rentenversicherung

Als Selbstständiger bist du grundsätzlich nicht rentenversicherungspflichtig – mit Ausnahmen:

Pflichtversichert sind:

  • Lehrer, Erzieher, Pflegekräfte (selbstständig tätig)
  • Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse)
  • Handwerker mit Eintrag in der Handwerksrolle (erste 18 Monate)

Du kannst dich freiwillig versichern oder eine private Altersvorsorge (z. B. Rürup-Rente) abschließen.

Arbeitslosenversicherung

Selbstständige können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern. Das ist sinnvoll, wenn du später wieder angestellt arbeiten möchtest oder deine Selbstständigkeit scheitert.

Voraussetzungen:

  • Antrag innerhalb der ersten 3 Monate nach Gründung
  • Mindestens 12 Monate vor Gründung pflichtversichert gewesen

Kann ich neben dem Gründerzuschuss noch arbeiten?

Nein, während du den Gründerzuschuss erhältst, darfst du keine abhängige Beschäftigung über 15 Stunden pro Woche ausüben. Der Gründerzuschuss ist nur für hauptberufliche Selbstständigkeit gedacht.

Was ist erlaubt?

  • Geringfügige Beschäftigung (Minijob): Maximal 15 Stunden/Woche
  • Aufträge als Selbstständiger: Ja, das ist deine Haupttätigkeit
  • Honorartätigkeiten: Solange sie Teil deiner Selbstständigkeit sind

Was ist nicht erlaubt?

  • Vollzeit- oder Teilzeitjobs über 15 Stunden/Woche
  • Rückkehr in eine abhängige Beschäftigung während der Förderung

Achtung: Wenn die Arbeitsagentur erfährt, dass du mehr als 15 Stunden angestellt arbeitest, kann sie die Förderung sofort stoppen.

Was passiert bei Krankheit während der Förderung?

Wenn du während des Gründerzuschusses krank wirst, ändert sich für die Förderung zunächst nichts – du erhältst den Gründerzuschuss weiterhin.

Aber: Du bist selbst verantwortlich für deine Absicherung.

Krankenversicherung zahlt kein Krankengeld automatisch

Anders als bei Angestellten gibt es für Selbstständige kein automatisches Krankengeld. Du musst es bei deiner Krankenversicherung extra vereinbaren.

Optionen:

  • Krankengeld-Wahltarif in der GKV: Kostet extra, zahlt ab der 7. Woche Krankheit (oder früher, je nach Tarif)
  • Krankentagegeldversicherung (privat): Zahlt ab einem vereinbarten Tag (z. B. ab dem 15. Tag)

Praxis-Tipp: Schließe rechtzeitig eine Absicherung ab, bevor du dich selbstständig machst.

Muss ich den Gründerzuschuss versteuern?

Der Gründerzuschuss selbst ist steuerfrei. Du musst ihn aber in der Steuererklärung angeben, da er dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das bedeutet: Der Gründerzuschuss wird nicht direkt versteuert, erhöht aber deinen persönlichen Steuersatz.

Was heißt das konkret?

Deine Gewinne aus der Selbstständigkeit werden dadurch eventuell etwas höher besteuert. Der Gründerzuschuss fließt in die Berechnung des Steuersatzes ein, wird selbst aber nicht mit Steuern belastet.

Beispiel:

  • Gründerzuschuss: 9.000 Euro (6 Monate à 1.500 Euro)
  • Gewinn aus Selbstständigkeit: 15.000 Euro
  • Für die Steuersatzberechnung wird mit 24.000 Euro gerechnet
  • Versteuert werden aber nur die 15.000 Euro Gewinn

Wichtig: Bewahre alle Belege auf und lass dich am besten von einem Steuerberater unterstützen, besonders im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit.

Kann ich den Gründerzuschuss auch bekommen, wenn ich noch in Elternzeit bin?

Nein, der Gründerzuschuss setzt den Bezug von Arbeitslosengeld I voraus. Während der Elternzeit erhältst du kein ALG I. Du könntest aber nach Ende der Elternzeit arbeitslos melden und dann den Gründerzuschuss beantragen – vorausgesetzt, du erfüllst alle anderen Voraussetzungen.

Was ist, wenn ich meine Selbstständigkeit nach wenigen Monaten abbreche?

Wenn du die Selbstständigkeit vorzeitig aufgibst, endet die Förderung. Du musst das Geld nicht zurückzahlen, solltest dich aber sofort wieder bei der Arbeitsagentur melden. Ob du erneut Anspruch auf ALG I hast, hängt von deiner vorherigen Versicherungszeit ab.

Wichtig: Einen erneuten Gründerzuschuss kannst du frühestens nach 24 Monaten beantragen.

Kann ich den Gründerzuschuss auch für eine GmbH oder UG bekommen?

Ja, die Rechtsform spielt keine Rolle. Du kannst als Einzelunternehmer, GmbH-Geschäftsführer oder in jeder anderen Form gründen. Wichtig ist nur, dass du hauptberuflich selbstständig tätig bist und nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehst.

Wie viel darf ich verdienen, ohne den Gründerzuschuss zu verlieren?

Es gibt keine Einkommensgrenze. Du darfst so viel verdienen, wie du möchtest – der Gründerzuschuss wird in voller Höhe gezahlt, unabhängig von deinem Umsatz oder Gewinn. Das ist ein großer Vorteil des Gründerzuschusses: Je erfolgreicher du bist, desto besser.

Kann ich den Gründerzuschuss bekommen, wenn ich schon nebenberuflich selbstständig bin?

Das kommt darauf an. Wenn du bereits nebenberuflich selbstständig warst, während du noch versicherungspflichtig beschäftigt warst, kannst du den Gründerzuschuss beantragen – aber nur, wenn du die Tätigkeit jetzt hauptberuflich ausweitest. Du musst nachweisen, dass du künftig mehr als 15 Stunden pro Woche in deine Selbstständigkeit investierst und dein Haupteinkommen daraus erzielst.

Bekomme ich den Gründerzuschuss auch, wenn ich über 55 Jahre alt bin?

Ja, es gibt keine Altersgrenze. Auch ältere Gründer haben Anspruch, solange sie die Voraussetzungen erfüllen (ALG-I-Bezug, Restanspruch, Tragfähigkeit der Geschäftsidee). Die Arbeitsagentur darf dich nicht aufgrund deines Alters ablehnen.

Was passiert, wenn ich während der Förderung ein Jobangebot bekomme?

Wenn du während des Gründerzuschusses ein attraktives Stellenangebot erhältst, kannst du die Selbstständigkeit abbrechen und die Stelle annehmen. Die Förderung endet dann, aber du musst nichts zurückzahlen. Informiere die Arbeitsagentur umgehend über deine Entscheidung.

Kann ich mehrere Geschäftsideen gleichzeitig mit dem Gründerzuschuss umsetzen?

Ja, du kannst mehrere Standbeine gleichzeitig aufbauen, solange du insgesamt hauptberuflich selbstständig bist. Wichtig ist, dass dein Businessplan alle Tätigkeiten abbildet und die Arbeitsagentur von der Tragfähigkeit überzeugt ist. Viele Gründer kombinieren zum Beispiel Beratung mit Online-Kursen oder Dienstleistungen mit Produktverkauf.

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